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Wachstumschancengesetz

SteuerrechtBlick nach DeutschlandMichael Stahlschmidt, Frankfurt am MainRdW 2024/262RdW 2024, 359 Heft 5 v. 14.5.2024

Mit der Zustimmung des Bundesrates am 22. 3. 2024 ist das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) beendet worden. Am 27. 3. 2024 hat es Eingang in das BGBl (2024 I Nr 108) gefunden. Damit ist ein außergewöhnliches Gesetzgebungsverfahren zu Ende gegangen. Die zahlreichen und kleinteiligen Änderungen, Streichungen, Ergänzungen und Verschiebungen in andere Gesetze können hier nicht alle abgebildet werden.

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