Auch Arbeitszimmer, die nicht innerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen liegen, sind nur unter strengen Voraussetzungen steuerlich anzuerkennen. - VwGH 16. 11. 2023, Ra 2023/15/0047.
Auch Arbeitszimmer, die nicht innerhalb der Wohnung des Steuerpflichtigen liegen, sind nur unter strengen Voraussetzungen steuerlich anzuerkennen. - VwGH 16. 11. 2023, Ra 2023/15/0047.