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VwGH schützt Familienbeihilfenbezieher

ArtikelschauARD 4876/28/97 Heft 4876 v. 7.10.1997

VwGH schützt Familienbeihilfenbezieher - Gravierende Änderung der Gesetzeslage auch im Lohnsteuersystem. Artikel von Hofrat Dr. Nikolaus Zorn, Wien. Der Autor vertritt in diesem Artikel, der das Erkenntnis VwGH 97/15/0013 v. 25. 6. 1997 = ARD 4872/27/97, betreffend Rechtswidrigkeit der Rückforderung der Familienbeihilfe, soweit der unrechtmäßige Bezug durch einen Fehler des Finanzamtes als auszahlende Stelle zustande gekommen ist, die Meinung, dass auch im Bereich des Lohnsteuersystems kontinuierlich eine gravierende Änderung der Gesetzeslage (durch das EStG 1988 und das SteuerreformG 1993, BGBl 1993/818) durch die Einführung der Arbeitnehmerveranlagung erfolgt sei, weil an den Arbeitnehmer im Regelfall ein Einkommensteuerbescheid ergehe. Während die Heranziehung des Arbeitnehmers vormals der Ausnahmefall gewesen sei, normiert § 83 Abs 2 EStG nur für die in der Praxis häufig vorkommenden Fälle, dass der Arbeitnehmer unmittelbar für die Lohnsteuerschuld in Anspruch genommen werde. Es erscheine daher nur mehr in Ausnahmefällen erforderlich, dass die Finanzbehörde auf die Lohnsteuerhaftung des Arbeitgebers (§ 82 EStG) zurückgreife. Ist die Veranlagung des Arbeitnehmers im Zeitpunkt einer Lohnsteuerprüfung bereits abgeschlossen, sei die Berücksichtigung der Ergebnisse des Lohnsteuerverfahrens - unter den weiteren Voraussetzungen des § 303 BAO - im Wege der Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens möglich.

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