Nachdem der VfGH Anträge auf Aufhebung einzelner Bestimmungen betreffend die KommSt-Pflicht und die DB-Pflicht für Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern abgewiesen hat, hat der VwGH neue Erkenntnisse zur KommSt und zum DB erlassen.
Nachdem der VfGH Anträge auf Aufhebung einzelner Bestimmungen betreffend die KommSt-Pflicht und die DB-Pflicht für Bezüge von Gesellschafter-Geschäftsführern abgewiesen hat, hat der VwGH neue Erkenntnisse zur KommSt und zum DB erlassen.