Der VwGH beurteilt Mieterinvestitionen nicht als „IZP-schädliche“ Gebäude.
Gem § 108e Abs 2 EStG zählen Gebäude zu den nicht prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern.
Eine GmbH machte IZP 2004 für Mieterinvestitionen (Böden und Elektroinstallationen) in ein von ihr gemietetes Gebäude geltend. Nachdem das FA hiefür IZP nicht gewährte, brachte sie Berufung ein.