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VStG § 31

Lohnsteuer und AbgabenARD 4742/54/96 Heft 4742 v. 7.5.1996

(VStG § 31) Ein fortgesetztes Steuerdelikt ist im Falle fahrlässiger Begehung ausgeschlossen. Liegt daher unter der Annahme einer fahrlässigen Begehung eine Mehrheit von Einzeldelikten vor, sind diese jeweils - insbesondere auch in Hinblick auf den Beginn der Verjährungsfrist - gesondert zu beurteilen. VwGH 93/17/0299 v. 15.09.1995. (Bescheid aufgehoben)

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