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Vorzeitiger Austritt wegen verspäteter Auszahlung des Insolvenz-Ausfallgeldes

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 133 Heft 4 v. 1.4.1987

AngG § 26 Z 2

1. Der Arbeitnehmer ist zum vorzeitigen Austritt berechtigt, wenn er vom Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds sein Entgelt nicht rechtzeitig oder kurz nach Fälligkeit erhält.

2. Die Unterlassung der Ausübung des Austrittsrechts gem § 25 Abs 1 KO nimmt dem Arbeitnehmer nicht das Recht, aus einem Grund gem § 26 AngG den Austritt zu erklären.

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