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Vorschau

VorschauDr. Thomas SchobelÖBA 2001, 417 Heft 5 v. 1.5.2001

Zur Besprechung durch Univ.-Ass. Dr. Thomas Schobel, Wien, vorgesehen:

Zur Haftung des Anlagevermittlers wegen unrichtiger Information.

OGH 14. 11. 2000, 4 Ob 252/00p

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