Zur Besprechung durch ao. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletecka, Wien, vorgesehen:
Zum Beginn der Verjährung eines Schadenersatzanspruches eines Kunden, der eine risikolose Kapitalanlage wünschte, jedoch ein Kursschwankungen unterliegendes Wertpapier erwarb.
OGH 3. 12. 1997, 7 Ob 253/97z