vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorschau

VorschauDr. Georg GrafÖBA 1996, 821 Heft 10 v. 1.10.1996

Zur Besprechung durch Univ.-Doz. Dr. Georg Graf, Salzburg, vorgesehen:

Den Verlust des Geldes beim Treuhänder trägt jener, der einen Anspruch auf Ausfolgung hatte.

OGH 25. 6. 1996, 10 Ob 2082/96s

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!