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Vorlagepflicht von Buchhaltungsunterlagen

Lohnsteuer und AbgabenARD 5125/12/2000 Heft 5125 v. 26.5.2000

( § 111, § 138 Abs 2, § 164, § 141 BAO ) Die Abgabenbehörde ist berechtigt, Buchhaltungsunterlagen zur Vorlage in ihren Amtsräumen anzufordern, sofern ihre Interessen an der Vorlage gegenüber jenen des Abgabepflichtigen überwiegen.

VwGH 22.02.2000, 96/14/0079

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