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Vorbeugende Unterlassungsklage; Bepflanzung an der Grundstücksgrenze, die möglicherweise einmal eine Trockensteinmauer destabilisiert

RechtsprechungZivilrechtbbl 2023/204bbl 2023, 239 Heft 6 v. 29.11.2023

§ 364 ABGB, § 421 ABGB, § 422 ABGB, § 523 ABGB

Allein der Umstand, dass erst in 15 Jahren aufgrund des bloßen „Naturwirkens“ die in ihrem Ausmaß auch nicht konkret feststehende Gefahr einer Destabilisierung eines Bauwerks besteht, rechtfertigt noch keinen vorbeugenden Rechtsschutz.

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