§ 135 StVG
Aus den Regelungen über den Vollzugsplan können keine subjektiv-öffentlichen Rechte abgeleitet werden.
LGSt Graz, 26.11.2019, 25 Bl 102/19h
§ 135 StVG
Aus den Regelungen über den Vollzugsplan können keine subjektiv-öffentlichen Rechte abgeleitet werden.
LGSt Graz, 26.11.2019, 25 Bl 102/19h