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Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen nach LGVÜ und EuGVÜ

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 2003/77RdW 2003, 90 Heft 2 v. 17.2.2003

ZPO: § 223 Abs 2
EO: § 81 Z 3 , § 83 Abs 2 , § 84 Abs 2 Z 2
LGVÜ: Art 6 Nr 2 , Art 28 Abs 4 , Art 54 Abs 2
EuGVÜ: Art 6 Nr 2

1. Auf das Verfahren zur Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen sind subsidiär die Bestimmungen über die Exekution inländischer Akte und Urkunden sinngemäß anzuwenden, weshalb die Gerichtsferien auch in diesem Verfahren nicht gelten.

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