(Vlbg. SHG § 4) Im Recht auf Gewährung des ausreichenden Lebensunterhalts in Form der Übernahme von Unterkunftskosten wird ein Sozialhilfeempfänger durch die zeitliche Einschränkung der aus Sozialmitteln übernommenen monatlichen Unterkunftskosten bis zum Zeitpunkt der Unterkunftsnahme in einer billigeren, zumutbaren ("adäquaten") Wohnform nicht verletzt. VwGH 95/08/0236 v. 05.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)