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Verzugszinsen und Beitragszuschlag

ArbeitsrechtJudikaturBearbeiter: Manfred LindmayrRdW 2015/126RdW 2015, 119 Heft 2 v. 19.2.2015

ASVG: §§ 59, 113

Es ist dem Versicherungsträger verwehrt, einen Beitragsschuldner für den gleichen Zeitraum sowohl mit einem Beitragszuschlag in der Mindesthöhe der Verzugszinsen wegen eines zu einer Beitragsnachverrechnung führenden Meldeverstoßes als auch mit Verzugszinsen gem § 59 Abs 1 ASVG zu belasten und sich so den Zinsverlust durch die verspätete Zahlung doppelt abgelten zu lassen.

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