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Verzicht auf Abfertigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1989, 140 Heft 4 v. 1.4.1989

AngG §§ 23, 40

Ein noch während des aufrechten Arbeitsverhältnisses, wenn auch kurz vor dessen Beendigung durch einvernehmliche Lösung erfolgender Verzicht auf einen Teil des künftigen Abfertigungsanspruches ist unwirksam; die bei Lösung erfolgte schriftliche Bestätigung des Arbeitnehmers, keine wie immer gearteten Ansprüche gegen den Arbeitgeber zu haben („Entfertigungserklärung“), ist lediglich eine Wissenserklärung.

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