vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwirkung des Entlassungsrechts

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1987, 134 Heft 4 v. 1.4.1987

AngG § 27

Eine Verwirkung des Entlassungsrechts tritt ein, wenn der Arbeitgeber mangels Kenntnis des Entlassungsgrundes eine gewisse Zeit hindurch eine Entlassung nicht ausgesprochen hat, der Entlassungsgrund (hier: erhebliche Ehrverletzung) aber inzwischen soviel an Bedeutung verloren hat, daß die Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr unzumutbar ist und dieser nach Treu und Glauben mit dem Entlassungsausspruch auch nicht mehr zu rechnen braucht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!