(EStG § 68 Abs. 1, GehG § 30a) Aus der Verwendungszulage eines Beamten für eine bestimmte von ihm ausgeübte Funktion und aus den dabei geleisteten Überstunden können weder Überstundenzuschläge noch Zuschläge für Nachtarbeit herausgeschält werden, auch wenn mit dieser auch Überstunden abgegolten werden sollten.
VwGH 92/13/0182 v. 20.09.1995