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Vertretungsmacht des Verwalters

RechtsprechungWEGwobl 2014/62wobl 2014, 165 Heft 6 v. 1.6.2014

WEG 2002 § 18, WEG 2002 § 20

Der bestellte Verwalter einer Eigentümergemeinschaft unterliegt bei der Vertretung dieser im Außenverhältnis keiner Beschränkung. Allfällige Anforderungen an die interne Willensbildung für die Aktivlegitimation der Eigentümergemeinschaft spielen keine Rolle.

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