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Vertretungsberechtigung bei überwiegender persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit

SozialversicherungARD 4913/24/98 Heft 4913 v. 27.2.1998

( ASVG § 4 Abs 2 und 4 ) Sind Katalogkleber berechtigt, sich generell vertreten zu lassen, besteht auch dann keine Versicherungspflicht als Dienstnehmer, wenn die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit überwiegen.

VwGH 95/08/0254 v. 02.12.1997

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