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Vertreterhaftung bei Mantelzessionsvertrag

Lohnsteuer und AbgabenARD 5407/17/2003 Heft 5407 v. 3.6.2003

§ 9, § 80 BAO - Die Abtretung sämtlicher Buchforderungen an ein Kreditinstitut zur Kreditbesicherung (Mantelzessionsvertrag) stellt dann eine zur Haftung führende Pflichtverletzung des Vertreters (hier: GmbH-Geschäftsführer) dar, wenn der Vertreter damit rechnen muss, durch die Zession dem Vertretenen seine liquiden Mittel zur Tilgung anderer Schulden als der Bankschulden (insbesondere der Abgabenforderungen) zu entziehen.

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