( AngG § 27 Z 1, ABGB § 1014 ) Da ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft (AG) keinen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme der Risikohaftung durch die AG hat, stellt der Abschluss einer Manager-Rechtsschutzversicherung auf Kosten der AG ohne vertragliche Vereinbarung und ohne Wissen der AG bei einem Verweis auf die Entlassungsgründe des AngG im Vorstandsvertrag den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit dar.