§ 1407 ABGB
Eine Vertragsübernahme kann auch durch die rechtsgeschäftliche Abtretung von Bestandrechten herbeigeführt werden.
OGH, 23.07.2025, 3 Ob 7/25p
§ 1407 ABGB
Eine Vertragsübernahme kann auch durch die rechtsgeschäftliche Abtretung von Bestandrechten herbeigeführt werden.
OGH, 23.07.2025, 3 Ob 7/25p
