§ 137 BVergG 2018, § 138 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 3 BVergG 2018, § 141 Abs 1 Z 7 BVergG 2018, § 60 AVG, § 67 AVG
Ist der Begründung zwar zu entnehmen, von welchen Tatsachen das VwG ausgeht, aber nicht, infolge welcher beweiswürdigenden Überlegungen es zu eben jenen Tatsachenfeststellungen gelangt, liegt ein wesentlicher Begründungsmangel vor.

