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Verspätete Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie

Lohnsteuer und AbgabenARD 5551/22/2004 Heft 5551 v. 7.12.2004

§ 108e Abs 4 EStG idF vor BGBl I 2004/57 - Ist der Antrag auf Prämiengutschrift für das Kalenderjahr 2002 ebenso wie das erforderliche Verzeichnis, soweit die Investitionen des Wirtschaftsjahres 2001/2002 betroffen sind, erst nach der Körperschaftsteuererklärung (aber auch nach Ergehen des Körperschaftsteuerbescheides) für 2002 eingereicht worden, war die Selbstberechnung des Abgabepflichtigen objektiv rechtswidrig und damit unrichtig iSd § 201 BAO. Soweit allerdings der Investitionszuwachs Investitionen des Wirtschaftsjahres 2002/2003 betrifft, ist bzw bleibt die gesetzlich vorgesehene Frist als materiellrechtliche Anspruchsvoraussetzung gewahrt.

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