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Versicherungsvermittler, Qualifikation, eingeschränkte Tätigkeit

JudikaturVwGHBearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Michael GruberZFR 2014/237ZFR 2014, 372 Heft 8 v. 22.12.2014

VersVermVO: §§ 6 f

Während § 6 VersVermVO die fachlichen Qualifikationserfordernisse "zum Antritt des Gewerbes Versicherungsmakler und Beratung in Versicherungsangelegenheiten" normiert, sieht § 7 leg cit für das entsprechende Gewerbe im "eingeschränkten Umfang" reduzierte fachliche Qualifikationserfordernisse vor.

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