( EStG § 18 Abs 1 Z 2 ) Versicherungsprämien an eine ausländische Versicherungsanstalt, der die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt wurde, sind auch dann als Sonderausgaben absetzbar, wenn die Versicherungsgesellschaft über keine inländische Betriebsstätte verfügt.
VwGH 98/13/0002 v. 20.01.1999