§ 4 Abs 2 ASVG - War eine ausländische Staatsbürgerin aufgrund eines Au-pair-Vertrages zur Verrichtung von einfachen Hilfstätigkeiten im Haushalt ihrer „Gastfamilie“ im Ausmaß von 25 Wochenstunden bei vorgegebener Zeiteinteilung verpflichtet, wofür sie neben freier Kost und freiem Quartier auch ein wöchentliches „Taschengeld“ bezog - das jedoch bei Erkrankung des „Au-pair-Mädchens“ nur zur Hälfte gebührte -, ist von einem der Versicherungspflicht unterliegenden Beschäftigungsverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit auszugehen.