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Versicherungsleistung und Maklerprovisionsleistung durch Auftragnehmer („Kostenüberwälzung“), Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen

JudikaturLvwgMatthias TraunerRPA 2020, 364 Heft 6 v. 15.12.2020

Deskriptoren: Grundsätze der Auftragsvergabe; „Kostenüberwälzung“; Kostenlosigkeit und Zugang zur Ausschreibung.

Normen: § 20 BVergG 2018, § 89 BVergG 2018

Die Provision für den Makler stellt an sich keinen Anwendungsfall des § 89 BVergG 2018 dar und ist insofern nachvollziehbar, als bei einer ausgeschriebenen Versicherungsleistung die Provision dann eben auf den Gewinner der Ausschreibung überwälzt wird.

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