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Versicherung - Rücktrittsrecht

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2014/3RdW 2014, 1 Heft 1 v. 23.1.2014

Art 15 Abs 1 Zweite RL 90/619/EWG idF RL 92/96/EWG iVm Art 31 RL 92/96/EWG steht einer nationalen (hier: deutschen) Regelung entgegen, nach der ein Rücktrittsrecht spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Versicherungsprämie erlischt, selbst wenn der Versicherungsnehmer nicht über das Recht zum Rücktritt belehrt worden ist. EuGH 19. 12. 2013, C-209/12 , Endress. (Zum Vorabentscheidungsersuchen BGH 28. 3. 2012, IV ZR 76/11, RdW 2012/195.)

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