( ArbVG § 115, § 117 ) BR-Mitglieder sind zur Einwilligung in die Änderung ihres Dienstverhältnisses entsprechend den mit den anderen Arbeitnehmern unter dem Vorbehalt einer Änderungskündigung getroffenen Verschlechterungsvereinbarungen nicht verpflichtet.
OGH 8 Ob A 266/97v v. 25.06.1998