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Verschlechternde Versetzung I

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtMonika DrsRdW 1995, 313 Heft 8 v. 1.8.1995

ArbVG § 101

1. Ist die dauernde Einreihung eines AN auf einen anderen Arbeitsplatz mit einer Verschlechterung der Entgelt- oder sonstiger Arbeitsbedingungen verbunden, bedarf sie gem § 101 ArbVG zu ihrer Rechtswirksamkeit der Zustimmung des Betriebsrates.

2. Eine Versetzung ist auch dann verschlechternd, wenn nur eines der beiden Kriterien des § 101 ArbVG (Entgelt- oder sonstige Arbeitsbedingungen) vorliegt Nicht nur die Entgelthöhe sondern auch die Entgeltbedingungen sind hiebei maßgeblich.

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