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Verordnungen

StInfo 2005/135 Heft 15 v. 8.9.2005

Elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen

BGBl II 2005/257, ausgegeben am 23. 8. 2005

Unternehmer dürfen ihre Kommunalsteuererklärungen nur dann weiterhin in Papierform einreichen, wenn sie über keinen Internet-Anschluss verfügen oder wegen Nichtüberschreitens der Umsatzgrenze (Vorjahresumsatz unter € 100.000,-) zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen nicht verpflichtet sind.

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