Verordnung des BMF über die Auslegung des Art 8 Abs 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern. Art 8 Abs 2 letzter Satz DBA, wonach die Einschränkung gemäß Art 8 Abs 2 DBA bezüglich der Ausübung eines freien Berufes nicht für freiberuflich ausgeübte künstlerische, vortragende, sportliche oder artistische Tätigkeit gilt, gilt auch für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. BGBl 1996/735, 231. Stück, ausgegeben am 19. 12. 1996.