§ 33 nö BauO 1996
Einem Baubestand, der zum Zeitpunkt der Errichtung gesetzwidrig war, kann die Begünstigung des vermuteten Baukonsenses nicht zukommen.
VwGH 10.10.2006, 2005/05/0324
§ 33 nö BauO 1996
Einem Baubestand, der zum Zeitpunkt der Errichtung gesetzwidrig war, kann die Begünstigung des vermuteten Baukonsenses nicht zukommen.
VwGH 10.10.2006, 2005/05/0324