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Vermächtnisse.

5. OGH – Zivilsachen22.03 AußStrGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2021/6864Jus-Extra OGH-Z 2021, 20 Heft 411 v. 2.9.2021

§ 176 Abs 2 AußStrG 2005

Vermächtnisse sind zugunsten von schutzberechtigten Personen nach § 176 Abs 2 AußStrG sicherzustellen. (Das gilt auch für Ansprüche von Nachlegataren.)

OGH, 25.02.2021, 2 Ob 123/20g

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