( EStG § 18 Abs 6, BAO § 184 ) Ein Verlustvortrag für bilanzierende Steuerpflichtige ist nicht mehr zulässig, wenn der Verlust seiner Höhe nach nicht mehr errechnet werden kann, sondern durch griffweise Schätzung festgestellt wird.
VwGH 92/15/0035 v. 12.09.1996