Mit Erkenntnis vom 25. 9. 2001, 99/14/0217, hat der VwGH entschieden, dass ausländische Betriebsstättenverluste bei der Ermittlung der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage abzuziehen sind, auch wenn das zur Anwendung gelangende DBA die Befreiungsmethode vorsieht. Der Beitrag untersucht die Möglichkeit der Verwertung von Verlusten ausländischer Tochtergesellschaften auf Basis der neuen Rechtsprechung zu Auslandsbetriebsstätten.