( § 33 FinStrG, § 2 Abs 2 EStG ) Die Geltendmachung von Verlusten aus einer Scheinbeteiligung ohne persönliches Unternehmerrisiko und unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen bewirkt vorsätzliche Abgabenhinterziehung.
VwGH 25.11.1999, 97/15/0118