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Verlust einer Betriebspensionsanwartschaft durch Kündigung

ArbeitsrechtARD 5123/15/2000 Heft 5123 v. 19.5.2000

( § 7, Art V Abs 4 Z 2 BPG ) Die Vertragsklausel in einem Betriebspensionsvertrag, wonach die Auflösung des Dienstverhältnisses vor Erreichen des 55. Lebensjahres jedenfalls zum Verlust einer bereits erworbenen Anwartschaft führt, kann infolge ihrer (Teil-)Nichtigkeit auch dann keine Wirkung auf die vertraglichen Pensionsansprüche des Arbeitnehmers entfalten, wenn sie vor In-Kraft-Treten des Betriebspensionsgesetzes abgeschlossen worden ist.

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