( § 252 Abs 2 Z 2, § 260 ASVG ) Blindheit allein begründet noch keine die Kindeseigenschaft verlängernde Erwerbsunfähigkeit eines Versicherten. Entscheidend ist, ob der Versicherte seinen Lebensunterhalt allein zu bestreiten vermag.
OGH 05.10.1999, 10 Ob S 180/99i