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Verjährung eines Wiederkaufsrechts

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2016/259Zak 2016, 136 Heft 7 v. 26.4.2016

ABGB: §§ 1068, 1478, 1479

Die Verjährung eines bedingten Wiederkaufsrechts kann frühestens mit dem Eintritt der Bedingung für seine Ausübbarkeit zu laufen beginnen.

OGH 27. 1. 2016, 4 Ob 148/15s

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