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Vergütung von Überstunden

RechtsprechungArbeitsrechtwbl 2017/187wbl 2017, 590 Heft 10 v. 1.10.2017

§ 1152 ABGB, § 10 Abs 1 AZG

Überstunden sind abzugelten, wenn sie ausdrücklich oder schlüssig angeordnet wurden oder wenn der Arbeitgeber Arbeitsleistungen entgegennimmt, die auch bei richtiger Einteilung der Arbeit nicht in der normalen Arbeitszeit erledigt werden können.

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