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Vergleich über Entgeltansprüche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung

SozialversicherungARD 5025/19/99 Heft 5025 v. 4.5.1999

( ASVG § 11 Abs 2 ) Waren Abfertigungsansprüche vor Abschluss eines Vergleichs zwischen einem ausgeschiedenen Arbeitnehmer und seinem früheren Arbeitgeber gar nicht strittig, ist die Widmung eines Vergleichsbetrages als Abfertigung sozialversicherungsrechtlich unbeachtlich.

VwGH 96/08/0402 v. 19.01.1999

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