vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verfügbarkeit von Arbeitslosen

SozialversicherungARD 4759/32/98 Heft 4759 v. 16.7.1998

BMAS 37.003/9-9/96 v. 06.05.1996

Nach § 7 Abs 2 AlVG idF des StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201, steht der Arbeitsvermittlung zur Verfügung, wer eine Beschäftigung aufnehmen kann und darf (§ 7 Abs 3 AlVG) und arbeitsfähig (§ 8 AlVG), arbeitswillig (§ 9 AlVG) und arbeitslos (§ 12 AlVG) ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte