Redaktionelle Anmerkung zu OGH 11.11.2004, 8 ObA 55/04b, ARD 5587/10/2005
Rechtssatz des OGH
Eine Entlassung aus dem Grund des § 82 lit i GewO kann berechtigt frühestens am 15. Tag der Haft ausgesprochen werden. Eine frühere Entlassung kann nicht mit der Fortdauer der Haft begründet werden.