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Verfolgungshandlung.

3. VwGH – Administrativrecht82 GesundheitsrechtHofrat Dr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2025/8282Jus-Extra VwGH-A 2025, 70 Heft 449 v. 30.12.2025

§ 137 ÄrzteG

Bei einer „Verfolgungshandlung“ iSd § 137 Abs 1 Z 1 ÄrzteG 1998 kann es sich nur um der Disziplinarkommission zuzurechnende Akte handeln, während Handlungen des Disziplinaranwalts nicht als „Verfolgungshandlungen“ im Sinn dieser Bestimmung zu qualifizieren sind.

VwGH, 04.09.2025, Ra 2025/09/0020

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