( § 93, § 97 Abs 1 EStG, § 1 EndbesteuerungsG ) Der generelle Ausschluss von Kapitalerträgen aus Anteilsrechten an ausländischen Kapitalanlagefonds von der Abgeltungswirkung des KESt-Abzuges durch den einschränkenden Verweis in § 97 Abs 1 EStG auf § 93 Abs 3 Z 1 bis Z 4 EStG wird mit Ablauf des 31. 3. 2003 als verfassungswidrig aufgehoben.
VfGH 07.03.2002, G 278/01