Art 7 Abs 1, 18 Abs 2 B-VG; § 1 PauschalgebührenVO; §§ 13, 177, Anh X BVergG 2002
Die Entrichtung der Oberschwellengebühr bei Gesamtaufträgen auch für ein im Unterschwellenbereich liegendes einzelnes Los ist verfassungswidrig.
VfGH 3.3.2006, G 91/05, V 69/05